DSV entwirft Leitfaden für die Wiederaufnahme des Vereinssports

Mai 3 2020

Beim Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) wird derzeit intensiv der mögliche Wiedereinstieg in den organisierten Sportbetrieb vorbereitet. Seit der vergangenen Woche erarbeiten verschiedene Experten einen Leitfaden, in dem für die im DSV beheimateten Sportarten wie Schwimmen, Wasserball, Wasserspringen und Synchronschwimmen eine Vielzahl an Vorgaben, aber auch praktische Hinweise und Materialien bereitgestellt werden. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit allen Landesverbänden bundesweit möglichst einheitliche Regelungen für die Rückkehr in das geliebte Wasser unter Einhaltung des besonderen Gesundheitsschutzes während der Coronavirus-Pandemie samt Zustimmung der Behörden zu ermöglichen. Grundlage für die räumlichen Hinweise bildet dabei übrigens der Pandemieplan Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB).

„Die Schwimmvereine in ganz Deutschland wollen wir so aktiv bei der Rückkehr in das vereinsbasierte Sporttreiben auch abseits des Leistungssports unterstützen“, erklärt DSV-Vizepräsident Wolfgang Hein. Noch in dieser Woche soll die finale Abstimmung mit den Landesschwimmverbänden erfolgen, danach ist alsbald auch die Veröffentlichung des sportartspezifischen Leitfadens geplant. Wolfgang Hein erklärt: „Natürlich bleibt Abstand das Gebot der Stunde, die Zahl der zugelassenen Badegäste muss in Zeiten der Coronavirus-Pandemie entsprechend absinken. Die Nutzung der Freibäder in der anstehenden Badesaison kann ich mir derzeit nur unter einem solch klaren Ordnungsmuster wie dem unseren vorstellen, daher sollten die Vereine auch besonders im Fokus stehen bei der Vergabe der Nutzungszeiten der vorhandenen Wasserflächen. Denn unsere Sportlerinnen und Sportler sind das Befolgen klarer Regeln gewohnt, auch haben die Vereine mit ihren Trainerinnen und Trainern ausreichend geschultes Personal, um durchgehend für die konsequente Einhaltung der zum Schutz der Gesundheit notwendigen Regeln zu sorgen.“ Lockerungen sollen erst einmal nur im Freien gelten.

Nach der vollständigen Einstellung des Sportbetriebs und Schließung aller Sportstätten aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde im Schulterschluss mit dem DOSB und den 16 Landessportbünden nun der Wunsch nach Aufhebung bestimmter Beschränkungen für den Vereinssport an die politischen Verantwortungsträger in Bund und Ländern herangetragen. Die Sportministerkonferenz der Länder hat angesichts des aktuellen Pandemie-Verlaufs zu Wochenbeginn bereits Unterstützung für diesen Weg signalisiert, nun sollen am Donnerstag (30. April) beim nächsten Gipfeltreffen der Spitzen von Bund und Ländern entsprechende Beschlüsse folgen. Das Betreiben bestimmter Einzelportarten könnte schon also schon im Mai wieder erlaubt sein.

Lockerungen sind dabei vorerst nur für Bewegungsangebote im Freiluftbereich zu erwarten, bei denen natürlich auch weiterhin umfassende Regelungen wie Mindestabstand und Hygienevorgaben zu beachten sein werden. Die Anzahl der Sportler*innen, die gleichzeitig eine Sportstätte nutzen können, wird dadurch natürlich deutlich niedriger sein können als gewohnt. Alle Hallen, deren Umkleiden sowie Sportheime samt Gastronomiebereich bleiben vorerst weiter geschlossen. Bei positivem Verlauf könnten aber bald weitere Schritte zur Öffnung erfolgen.

Information
Deutscher Schwimm-Verband e.V.

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