Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO

November 21 2021

Liebe Mitglieder,

ab morgen gilt in Sachsen die angefügte neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021. Diese Verordnung gilt vom 22.11.2021 bis zum 12.12.2021.

Die Verordnung hat auch Auswirkungen auf unseren Verein. Die Öffnung von Bädern und damit auch das Training in Schwimm- und Sporthallen ist ab morgen in Sachsen leider nur noch für bestimmte Personen erlaubt. Das sind insbesondere Leistungssportler der Bundes- und Landeskader und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Vereinsmitglieder, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, dürfen ab morgen leider in Bädern sowie in Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebes nicht mehr trainieren. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Regelungen!

Ob und in welchem Umfang es darüber hinaus möglicherweise zu weiteren Einschränkungen des Trainingsbetriebes kommen wird, ist uns derzeit noch nicht bekannt. Sobald uns diesbezüglich Informationen der Betreiber vorliegen, werden wir diese an Euch weiterleiten.

Bleibt gesund!

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