Schwimmanzugregelungen finden keine Anwendung auf Masterswettkämpfe
Juni 7 2009
Die FINA Regel GR 5 in der Fassung der Dubai Charta (die Schwimmanzüge betreffend) wird nicht auf Masters Wettkampfveranstaltungen im Bereich der FINA angewandt. Das hat die FINA ausdrücklich erklärt. Als Mitgliedsorganisation der FINA folgt der DSV dieser Entscheidung. Die Wettkampfbestimmungen “Allgemeiner Teil” (AT) und Wettkampfbestimmungen Fachteile Schwimmen und Masterssport gelten damit unverändert weiter wie die FINA Regel GR 5. Das bedeutet, dass die jeweils aktuelle Positivliste der Schwimmanzüge der FINA nicht für Wettkampfveranstaltungen der Masters im DSV zu beachten ist.
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